| Die Verfahren der biologischen Krebsabwehr
sind überwiegend von der Schulmedizin nicht anerkannt und können daher
bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen nicht über die Chipkarte
abgerechnet werden. Alle Leistungen werden nach der amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, zum Teil in Form von
Analogziffern (weil bestimmte Therapieverfahren zum Entstehungszeitpunkt
der GOÄ noch nicht bekannt waren).
Mitglieder privater Krankenkassen bekommen die Rechnung in der Regel
voll erstattet, zumal die biologische Krebsabwehr ganz häufig Kosten an
anderer Stelle einsparen hilft. Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen können mit Hinweis auf diese Tatsache auch gelegentlich
ihre Krankenkasse zur Erstattung veranlassen.
Wir werden versuchen, Ihnen die Kosten so transparent wie möglich zu
machen. Allerdings ist gerade bei Krebserkrankungen der Verlauf schwer
vorhersagbar und somit lassen sich auch vor Therapiebeginn nicht alle
Unwägbarkeiten in Euro und Cent festlegen. Manchmal gibt es
Möglichkeiten - unter Verzicht auf die optimale Therapie - dennoch eine
biologische Krebsabwehr zu geringeren Kosten durchzuführen und damit
nachhaltig zu lindern und zu helfen. Denken Sie daran: der wichtigste
Behandler sind Sie selbst! |