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Kosten
Die Verfahren der biologischen Krebsabwehr sind überwiegend von der Schulmedizin nicht anerkannt und können daher bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen nicht über die Chipkarte abgerechnet werden. Alle Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, zum Teil in Form von Analogziffern (weil bestimmte Therapieverfahren zum Entstehungszeitpunkt der GOÄ noch nicht bekannt waren).

Mitglieder privater Krankenkassen bekommen die Rechnung in der Regel voll erstattet, zumal die biologische Krebsabwehr ganz häufig Kosten an anderer Stelle einsparen hilft. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können mit Hinweis auf diese Tatsache auch gelegentlich ihre Krankenkasse zur Erstattung veranlassen.

Wir werden versuchen, Ihnen die Kosten so transparent wie möglich zu machen. Allerdings ist gerade bei Krebserkrankungen der Verlauf schwer vorhersagbar und somit lassen sich auch vor Therapiebeginn nicht alle Unwägbarkeiten in Euro und Cent festlegen. Manchmal gibt es Möglichkeiten - unter Verzicht auf die optimale Therapie - dennoch eine biologische Krebsabwehr zu geringeren Kosten durchzuführen und damit nachhaltig zu lindern und zu helfen. Denken Sie daran: der wichtigste Behandler sind Sie selbst!

Stand:   20.10.2007 nicht der Arzt sondern der Körper heilt die Krankheit   Hippokrates